Wurde der EU AI Act verzögert? Was Chatbot-Betreiber jetzt wirklich wissen müssen

Ja — aber nicht der Teil, der für die meisten kleinen Unternehmen relevant ist. Der EU AI Act enthält dutzende Vorschriften. Einige wurden verschoben. Eine entscheidende nicht: Ab 2. August 2026 müssen Unternehmen, die einen KI-Chatbot betreiben oder KI-generierten Inhalt veröffentlichen, ihre Nutzer aktiv darüber informieren. Wer das nicht tut, riskiert Bußgelder von bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Was genau verschoben wurde

Die Verwirrung entstand, weil Medien und Branchenberichte mehrfach über eine „Verzögerung des AI Acts" berichtet haben. Das stimmt — für bestimmte Teile. Im Mai 2026 einigten sich das Europäische Parlament und der Rat auf das sogenannte Digital Omnibus-Paket. Es verschiebt Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme:

  • KI-Systeme nach Anhang III (z. B. für Personalentscheidungen, Kreditvergabe oder kritische Infrastruktur): Frist bis Dezember 2027
  • KI-Systeme nach Anhang I (sicherheitsrelevante Bereiche): Frist bis August 2028

Diese Systeme werden in Krankenhäusern, von Banken und von Behörden eingesetzt. Sie haben nichts mit einem Shopify-Shop, einem WordPress-Blog oder einem KI-Chatbot auf einer Unternehmenswebsite zu tun.

Was nicht verschoben wurde: Artikel 50

Artikel 50 des EU AI Acts gilt für alle KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren — unabhängig davon, ob sie als hochriskant eingestuft sind oder nicht. Diese Pflicht ist im Omnibus-Paket ausdrücklich ausgenommen worden: Sie gilt ab 2. August 2026. Unverändert.

Was Artikel 50 konkret verlangt:

  • Wer einen KI-Chatbot betreibt: Nutzer müssen spätestens beim ersten Kontakt klar und verständlich darüber informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren — nicht irgendwo in den Nutzungsbedingungen, sondern sichtbar im Interface.
  • Wer KI-generierten Inhalt veröffentlicht: Bilder, Videos, Audio oder Texte, die von einer KI erzeugt wurden, müssen als solche gekennzeichnet sein.
  • Wer KI-Sprach- oder Telefonagenten einsetzt: Auch hier gilt die Offenlegungspflicht beim ersten Kontakt.
„Disclosures hidden in manuals, buried under interface layers, or shown only once may be insufficient."— Europäische Kommission, Entwurf der Leitlinien zu Artikel 50, Mai 2026

Die häufigste Fehlannahme

Viele Unternehmer haben in den letzten Monaten gelesen, dass „der AI Act verschoben wurde" — und daraus geschlossen, dass sie noch Zeit haben. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Die Europäische Kommission hat am 8. Mai 2026 einen 40-seitigen Entwurf der Durchführungsleitlinien zu Artikel 50 veröffentlicht. Die öffentliche Konsultation endete am 3. Juni 2026. Die finalen Leitlinien werden noch vor dem 2. August 2026 erwartet.

Das Signal ist eindeutig: Die Behörden bereiten sich auf die Durchsetzung vor — nicht auf eine weitere Verschiebung.

Was passiert, wenn Sie nichts tun?

Bußgelder nach Artikel 50 können bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Für ein kleines Unternehmen mit 500.000 € Umsatz wären das bis zu 15.000 €. Für ein mittleres Unternehmen mit 5 Millionen € Umsatz bis zu 150.000 €. Die Behörden werden nicht am ersten Tag jeden Shop kontrollieren — aber wer nachweislich keine Offenlegung eingebaut hat, trägt das volle Risiko.

Nach Artikel 99(7) der KI-Verordnung berücksichtigen Behörden bei der Bußgeldfestsetzung ausdrücklich den Grad der Kooperation und ob Maßnahmen ergriffen wurden, bevor die Behörde eingriff. Wer nachweislich vorbereitet war, zahlt weniger. Wer es nicht war, trägt das volle Risiko.

Der Moment, in dem es real wird

Stellen Sie sich vor: Es ist der 5. August 2026. In Ihrem Posteingang liegt eine E-Mail einer nationalen Datenschutzbehörde.

„Gemäß Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 fordern wir Sie auf, innerhalb von 14 Kalendertagen nachzuweisen, dass Ihr KI-System die Offenlegungspflichten gegenüber Nutzern erfüllt. Bitte legen Sie die verwendeten Disclosure-Texte, den Zeitpunkt der ersten Anzeige und Belege vor, dass Nutzer vor der ersten Interaktion informiert wurden."

Das ist kein theoretisches Szenario. Es ist die Standardprozedur. Und die häufigste Antwort, die wir von Unternehmern hören: „Ich hatte gedacht, das wäre noch nicht Pflicht."

Die Behörde braucht von Ihnen: den genauen Text, der Ihren Nutzern angezeigt wurde — in der richtigen Sprache, zum richtigen Zeitpunkt, mit dem richtigen Inhalt. Nicht irgendein Disclaimer irgendwo in den AGB. Eine aktive, klare Offenlegung spätestens beim ersten Kontakt.

Wer diesen Text nicht hat — oder nie hatte — steht vor einem Problem, das kein Anwalt in 14 Tagen rückwirkend lösen kann. Denn die Pflicht gilt nicht erst ab dem Tag der Anfrage. Sie gilt ab dem 2. August 2026.

Genau dafür ist Disclo: Ihre Offenlegungstexte, rechtssicher formuliert, in Ihrer Sprache, fertig zum Einbauen — bevor diese E-Mail kommt.

Was Sie jetzt tun müssen

Wenn auf Ihrer Website ein KI-Chatbot läuft oder Sie KI-generierten Inhalt veröffentlichen, brauchen Sie bis zum 2. August 2026:

  1. Eine klare Offenlegungsformulierung, die beim ersten Kontakt angezeigt wird — in der Sprache Ihrer Nutzer.
  2. Eine dauerhafte Kennzeichnung im Chat-Interface (z. B. „KI-Assistent").
  3. Einen Nachweis, dass die Offenlegung tatsächlich erfolgt ist — für den Fall einer Behördenanfrage.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Disclo ist ein Dokumentations- und Compliance-Tool — kein Rechtsdienstleister. Für rechtliche Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen qualifizierten Anwalt.

Bleiben Sie der Frist einen Schritt voraus.

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