Lehrmaterial

Illustrative gesetzliche Obergrenze nach Artikel 99 KI-VO

Nach Artikel 99 der KI-Verordnung gilt für Transparenzverstöße ein gesetzlicher Höchstbetrag von 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU und Start-ups begrenzt Artikel 99(6) dies auf den jeweils niedrigeren der beiden Beträge.

Der Schieberegler unten ist ausschließlich eine Illustration dieser gesetzlichen Obergrenze. Er ist keine Prognose einer tatsächlichen Geldbuße. Reale Sanktionen hängen von den Umständen, der Kooperation, der Schwere, der Dauer und der zuständigen nationalen Behörde ab.

Illustrativ — Artikel 99 KI-VO

Illustrative gesetzliche Obergrenze nach Artikel 99 KI-VO.

Ihr jährlicher Unternehmensumsatz
Umsatz EUR 500.000
Gesetzliches Maximum (illustrativ)
EUR 15.000

Artikel 99 sieht für Transparenzverstöße einen Höchstbetrag von 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vor — je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU und Start-ups begrenzt Artikel 99(6) dies auf den jeweils niedrigeren Betrag. Diese Anzeige visualisiert nur die gesetzliche Obergrenze — sie ist keine Prognose einer tatsächlichen Sanktion.

Illustrative gesetzliche Obergrenze. Tatsächliche Sanktionen hängen von den Umständen und der zuständigen nationalen Behörde ab. Keine Rechtsberatung.

Meinen Scope prüfen

Wichtiger Kontext

  • Pflichten aus Artikel 50 sind nicht universell — die Verantwortlichkeiten von Anbietern und Betreibern hängen von System, Rolle, Branding, Kontrolle und Vertrag ab.
  • Der KMU-Status kann die Obergrenze senken; die genaue Formel wird gegen den aktuellen offiziellen Text geprüft, bevor wir eine separate KMU-Berechnung anzeigen.
  • Diese Seite dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Die Endverantwortung verbleibt bei Ihrer Organisation.